Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/04/0086

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

93/04/0086

Entscheidungsdatum

29.03.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Ein Zusammenhang zwischen dem Milderungsgrund und dem Lebensalter besteht schon deshalb nicht, da sowohl gerichtliche Vorstrafen als auch Verwaltungsstrafvormerkungen der Tilgung unterliegen und somit die Unbescholtenheit lediglich aussagen kann, daß ein Täter innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor

der Tat nicht straffällig geworden sei.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040086.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1993040086_19940329X04