Für die Erhebung von Einwendungen iSd § 356 Abs 3 GewO 1973 bedarf es keiner Fachkenntnis über die tatsächlichen Auswirkungen der zu genehmigenden Anlage.Für die Erhebung von Einwendungen iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 bedarf es keiner Fachkenntnis über die tatsächlichen Auswirkungen der zu genehmigenden Anlage.