Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1994

Geschäftszahl

93/04/0077

Rechtssatz

Für die Erhebung von Einwendungen iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 bedarf es keiner Fachkenntnis über die tatsächlichen Auswirkungen der zu genehmigenden Anlage.