Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/04/0075

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/04/0075

Entscheidungsdatum

18.10.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Auch regelmäßige stichprobenweise Kontrollen des Verhaltens des mit der Einhaltung der Sperrzeit eines Gastgewerbebetriebes betrauten Angestellten stellen kein die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften der Behörde gegenüber Verantwortlichen ausschließendes wirksames Kontrollsystem dar.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040075.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2009

Dokumentnummer

JWR_1993040075_19941018X02