Verwaltungsgerichtshof
18.10.1994
93/04/0075
Auch regelmäßige stichprobenweise Kontrollen des Verhaltens des mit der Einhaltung der Sperrzeit eines Gastgewerbebetriebes betrauten Angestellten stellen kein die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften der Behörde gegenüber Verantwortlichen ausschließendes wirksames Kontrollsystem dar.