Die Entfernung des Besch - an dem wegen Schmerzen im Brustkorb eine Atemalkoholuntersuchung nach § 5 Abs 2a lit b StVO nicht vorgenommen wurde - aus dem Krankenhaus vor Eintreffen des Polizeiamtsarztes ist als Verweigerung der Vorführung zu werten (Hinweis E 4.10.1991, 91/18/0162).Die Entfernung des Besch - an dem wegen Schmerzen im Brustkorb eine Atemalkoholuntersuchung nach Paragraph 5, Absatz 2 a, Litera b, StVO nicht vorgenommen wurde - aus dem Krankenhaus vor Eintreffen des Polizeiamtsarztes ist als Verweigerung der Vorführung zu werten (Hinweis E 4.10.1991, 91/18/0162).