Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1993

Geschäftszahl

93/02/0187

Rechtssatz

Die Entfernung des Besch - an dem wegen Schmerzen im Brustkorb eine Atemalkoholuntersuchung nach Paragraph 5, Absatz 2 a, Litera b, StVO nicht vorgenommen wurde - aus dem Krankenhaus vor Eintreffen des Polizeiamtsarztes ist als Verweigerung der Vorführung zu werten (Hinweis E 4.10.1991, 91/18/0162).