Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/19/0252

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/19/0252

Entscheidungsdatum

11.05.1992

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
BArbSchV §43 Abs4;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Zum objektiven Tatbestand eines nach Paragraph 31, Absatz 2, Litera p, ASchG strafbaren Verstoßes gegen Paragraph 43, Absatz 4, BArbSchV gehört es, daß die Gerüste, die als Schutzgerüste für Dacharbeiten ausgebildet werden müssen, "geeignete" Gerüste sind. Das Tatbestandsmerkmal der "Geeignetheit" muß daher auch in der gem Paragraph 44 a, lita VStG im Spruch des Straferkenntnisses vorzunehmenden Tatumschreibung aufscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190252.X01

Im RIS seit

01.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1991190252_19920511X01

Rechtssatz für 92/18/0440

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

92/18/0440

Entscheidungsdatum

25.02.1993

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/11 91/19/0252 1

Stammrechtssatz

Zum objektiven Tatbestand eines nach Paragraph 31, Absatz 2, Litera p, ASchG strafbaren Verstoßes gegen Paragraph 43, Absatz 4, BArbSchV gehört es, daß die Gerüste, die als Schutzgerüste für Dacharbeiten ausgebildet werden müssen, "geeignete" Gerüste sind. Das Tatbestandsmerkmal der "Geeignetheit" muß daher auch in der gem Paragraph 44 a, lita VStG im Spruch des Straferkenntnisses vorzunehmenden Tatumschreibung aufscheinen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180440.X03

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2010

Dokumentnummer

JWR_1992180440_19930225X03