Verwaltungsgerichtshof
25.02.1993
92/18/0440
GRS wie VwGH E 1992/05/11 91/19/0252 1
Zum objektiven Tatbestand eines nach Paragraph 31, Absatz 2, Litera p, ASchG strafbaren Verstoßes gegen Paragraph 43, Absatz 4, BArbSchV gehört es, daß die Gerüste, die als Schutzgerüste für Dacharbeiten ausgebildet werden müssen, "geeignete" Gerüste sind. Das Tatbestandsmerkmal der "Geeignetheit" muß daher auch in der gem Paragraph 44 a, lita VStG im Spruch des Straferkenntnisses vorzunehmenden Tatumschreibung aufscheinen.