Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
92/18/0183
Entscheidungsdatum
30.07.1992
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0345 3
Stammrechtssatz
Um von einem wirksamen Kontrollsystem sprechen zu können, genügt nicht die Betrauung Dritter mit Kontrollaufgaben und die Erteilung diesbezüglicher Weisungen; geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der Betrauten auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben bzw die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung (Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0225). Die bloße "Berichtspflicht" ist in diesem Sinne nicht ausreichend.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht
Arbeiterschutz
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Arbeiterschutz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180183.X05
Dokumentnummer
JWR_1992180183_19920730X05