Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
92/11/0084
Entscheidungsdatum
12.01.1993
Index
90/02 Kraftfahrgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/11/0135 2
Stammrechtssatz
Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach § 73 Abs 2 KFG und § 74 Abs 1 KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen.Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach Paragraph 73, Absatz 2, KFG und Paragraph 74, Absatz eins, KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110084.X03
Dokumentnummer
JWR_1992110084_19930112X03