Verwaltungsgerichtshof
21.01.1997
96/11/0369
GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/11/0135 2
(hier: Landwirt im Hinblick auf die Lenkerberechtigung für die Gruppe F)
Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach Paragraph 73, Absatz 2, KFG und Paragraph 74, Absatz eins, KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen.