Maßgebend für ein Volontärverhältnis iSd § 3 Abs 5 AuslBG ist allein, daß der Entgeltanspruch nicht gegenüber dem mit der Ausbildung betrauten österreichischen Unternehmen besteht.Maßgebend für ein Volontärverhältnis iSd Paragraph 3, Absatz 5, AuslBG ist allein, daß der Entgeltanspruch nicht gegenüber dem mit der Ausbildung betrauten österreichischen Unternehmen besteht.