Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1993

Geschäftszahl

92/09/0280

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0058 3

Stammrechtssatz

Maßgebend für ein Volontärverhältnis iSd Paragraph 3, Absatz 5, AuslBG ist allein, daß der Entgeltanspruch nicht gegenüber dem mit der Ausbildung betrauten österreichischen Unternehmen besteht.