Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1991

Geschäftszahl

91/09/0058

Rechtssatz

Maßgebend für ein Volontärverhältnis iSd Paragraph 3, Absatz 5, AuslBG ist allein, daß der Entgeltanspruch nicht gegenüber dem mit der Ausbildung betrauten österreichischen Unternehmen besteht.