Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11337 A/1984
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
81/08/0209
Entscheidungsdatum
23.02.1984
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Beachte
(hier: angebotenen zumutbaren Dauerarbeitsplatz in Zell/See, Bf
lässt erkennen, dass er diesen Arbeitsplatz nur als
Übergangslösung betrachtet, bis er eine Beschäftigung in Sbg findet)
Rechtssatz
Wer eine Leistung aus der Versicherungsgemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muss sich darauf einstellen, eine im angebotene zumutbare Beschäftigung auch zu akzeptieren, dh bezogen auf eben diesen Arbeitsplatz arbeitsWILLIG zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981080209.X02
Im RIS seit
13.04.2004
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010
Dokumentnummer
JWR_1981080209_19840223X02