Verwaltungsgerichtshof
24.11.1992
92/08/0132
GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 2
Wer eine Leistung aus der Versicherungsgemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muss sich darauf einstellen, eine im angebotene zumutbare Beschäftigung auch zu akzeptieren, dh bezogen auf eben diesen Arbeitsplatz arbeitsWILLIG zu sein.