Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1985

Geschäftszahl

85/08/0077

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Wer eine Leistung aus der Versicherungsgemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muss sich darauf einstellen, eine im angebotene zumutbare Beschäftigung auch zu akzeptieren, dh bezogen auf eben diesen Arbeitsplatz arbeitsWILLIG zu sein.