Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Geschäftszahl

92/08/0219

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Wer eine Leistung aus der Versicherungsgemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muss sich darauf einstellen, eine im angebotene zumutbare Beschäftigung auch zu akzeptieren, dh bezogen auf eben diesen Arbeitsplatz arbeitsWILLIG zu sein.