Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13722 A/1992
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
92/08/0042
Entscheidungsdatum
20.10.1992
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §10 Abs2;
AlVG 1977 §11;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/08/0084 8
(Das bloße Vorbringen des Arbeitslosen in der Berufung, es würde
dieser Entzug der Unterstützung für ihn eine soziale Härte
darstellen, weil er über keinerlei sonstige Mittel verfüge, stellt
keine Geltendmachung von berücksichtigungswürdigen
Nachsichtsgründen dar.)
Stammrechtssatz
Berücksichtigungswürdig im Sinne des § 10 Abs 2 AlVG können - wie aus dem systematischen Zusammenhang ersichtlich ist - nur solche Gründe sein, die dazu führen, daß der Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes nach § 10 Abs 1 (oder § 11) AlVG den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist (vgl etwa die bei Dirschmied, AlVG2, S 85 und 223 gegebenen Hinweise).Berücksichtigungswürdig im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, AlVG können - wie aus dem systematischen Zusammenhang ersichtlich ist - nur solche Gründe sein, die dazu führen, daß der Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes nach Paragraph 10, Absatz eins, (oder Paragraph 11,) AlVG den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist vergleiche etwa die bei Dirschmied, AlVG2, S 85 und 223 gegebenen Hinweise).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080042.X06
Im RIS seit
18.10.2001
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010
Dokumentnummer
JWR_1992080042_19921020X06