Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.2000

Geschäftszahl

2000/19/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0084 E 19. Juni 1990 VwSlg 13227 A/1990 RS 8

Stammrechtssatz

Berücksichtigungswürdig im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, AlVG können - wie aus dem systematischen Zusammenhang ersichtlich ist - nur solche Gründe sein, die dazu führen, daß der Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes nach Paragraph 10, Absatz eins, (oder Paragraph 11,) AlVG den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist vergleiche etwa die bei Dirschmied, AlVG2, S 85 und 223 gegebenen Hinweise).