Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1990

Geschäftszahl

89/08/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/08/0084 8

Stammrechtssatz

Berücksichtigungswürdig im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, AlVG können - wie aus dem systematischen Zusammenhang ersichtlich ist - nur solche Gründe sein, die dazu führen, daß der Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes nach Paragraph 10, Absatz eins, (oder Paragraph 11,) AlVG den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist vergleiche etwa die bei Dirschmied, AlVG2, S 85 und 223 gegebenen Hinweise).