Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2001/05/0138
Entscheidungsdatum
09.10.2001
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/05/0271
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/10/0107 E 14. Juni 1993 RS 2
Stammrechtssatz
Konnte der Beschwerdeführer eine Tatsache bei gehöriger Aufmerksamkeit und gebotener Gelegenheit schon im Verwaltungsverfahren geltend machen, unterließ er dies aber, liegt ein ihm zuzurechnendes Verschulden vor, das eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausschließt (Hinweis E 20.6.1975, 2109/74).
Schlagworte
Verschulden
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050138.X01
Dokumentnummer
JWR_2001050138_20011009X01