Berücksichtigungswürdige Umstände iSd § 16 Abs 3 AlVG liegen vor, wenn sich der Arbeitslose nachweislich ins Ausland begibt, um dort an Maßnahmen der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung teilzunehmen, die im Inland nicht oder nicht in dieser Qualität angeboten werden. Es obliegt der Behörde insbesondere zu prüfen, weshalb der Arbeitslose die von ihm gewählte Fachschule besucht (individuelle Situation des Arbeitslosen, Lage auf dem Arbeitsmarkt).Berücksichtigungswürdige Umstände iSd Paragraph 16, Absatz 3, AlVG liegen vor, wenn sich der Arbeitslose nachweislich ins Ausland begibt, um dort an Maßnahmen der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung teilzunehmen, die im Inland nicht oder nicht in dieser Qualität angeboten werden. Es obliegt der Behörde insbesondere zu prüfen, weshalb der Arbeitslose die von ihm gewählte Fachschule besucht (individuelle Situation des Arbeitslosen, Lage auf dem Arbeitsmarkt).