Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18284 A/2011
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2008/03/0098
Entscheidungsdatum
15.12.2011
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/03/0262 E 19. Juni 1991 RS 3
Stammrechtssatz
Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß - innerhalb der gesetzlichen Mindestsätze und Höchstsätze - ein bestimmtes Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen bestehen müsse und die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festzusetzende Ersatzfreiheitsstrafe nach einem festen Umrechnungsschlüssel zu bemessen ist.
Schlagworte
Geldstrafe und Arreststrafe
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008030098.X01
Im RIS seit
18.01.2012
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015
Dokumentnummer
JWR_2008030098_20111215X01