Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/07/0102

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

90/07/0102

Entscheidungsdatum

27.11.1990

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im Zweifelsfall ist es für die Frage, ob es sich bei einem eingebrachten Rechtsmittel gegen einen Mandatsbescheid um eine Vorstellung oder eine Berufung handelt, ausschlaggebend, ob damit eine Entscheidung der den bekämpften Bescheid erlassenden Behörde oder der übergeordneten Berufungsbehörde beantragt wird.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070102.X04

Im RIS seit

26.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1990070102_19901127X04

Rechtssatz für 94/18/0964

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/18/0964

Entscheidungsdatum

12.11.1998

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/07/0102 4

Stammrechtssatz

Im Zweifelsfall ist es für die Frage, ob es sich bei einem eingebrachten Rechtsmittel gegen einen Mandatsbescheid um eine Vorstellung oder eine Berufung handelt, ausschlaggebend, ob damit eine Entscheidung der den bekämpften Bescheid erlassenden Behörde oder der übergeordneten Berufungsbehörde beantragt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994180964.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017

Dokumentnummer

JWR_1994180964_19981112X02