Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1998

Geschäftszahl

94/18/0964

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/07/0102 4

Stammrechtssatz

Im Zweifelsfall ist es für die Frage, ob es sich bei einem eingebrachten Rechtsmittel gegen einen Mandatsbescheid um eine Vorstellung oder eine Berufung handelt, ausschlaggebend, ob damit eine Entscheidung der den bekämpften Bescheid erlassenden Behörde oder der übergeordneten Berufungsbehörde beantragt wird.