Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/04/0153

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/04/0153

Entscheidungsdatum

28.05.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Das Kriterium der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, GewO 1973 stellt ein rechtliches Kriterium dar. Die Beurteilung, ob der im Einzelfall festgestellte Sachverhalt diesem Kriterium zu unterstellen ist oder nicht, bildet die Beurteilung einer Rechtsfrage, die nicht der Gewährung von Parteiengehör unterliegt.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040153.X03

Im RIS seit

27.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1990040153_19910528X03