Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/04/0107

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

89/04/0107

Entscheidungsdatum

14.11.1989

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Ist Gegenstand eines Verwaltungsstrafverfahrens die Begehung einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 366, Absatz eins, Ziffer 3, oder Ziffer 4, GewO, so schließt eine Verfolgungshandlung, die in Ansehung des Tatbestandselementes "(ohne die) erforderliche Genehmigung" auf den Sachverhalt einer Gefährdung der Nachbarn abgestellt wurde, nicht die Verfolgung eines die Auswirkungen der Betriebsanlage auf die Kunden betreffenden Sachverhaltes in sich.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040107.X03

Im RIS seit

13.03.2007

Dokumentnummer

JWR_1989040107_19891114X03