Die Erhebung von Einwendungen iSd § 356 Abs 3 GewO hat bei der hiefür maßgeblichen erstbehördlichen Augenscheinsverhandlung zu erfolgen.Die Erhebung von Einwendungen iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO hat bei der hiefür maßgeblichen erstbehördlichen Augenscheinsverhandlung zu erfolgen.