Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1989

Geschäftszahl

89/04/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0074 E 18. Oktober 1988 RS 5

Stammrechtssatz

Die Erhebung von Einwendungen iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO hat bei der hiefür maßgeblichen erstbehördlichen Augenscheinsverhandlung zu erfolgen.