Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
96/01/1224
Entscheidungsdatum
30.09.1997
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10;
StbG 1985 §11;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/01/0073 2
Stammrechtssatz
Zur Begründung der Ermessensentscheidung über Verleihung der Staatsbürgerschaft hat die Beh die Persönlichkeit des Staatsbürgerschaftswerbers und sein gesamtes bisheriges Verhalten unter Berücksichtigung auch schon getilgter Vorstrafen daraufhin zu beurteilen, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996011224.X03
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009
Dokumentnummer
JWR_1996011224_19970930X03