Verwaltungsgerichtshof
30.09.1997
96/01/1224
GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/01/0073 2
Zur Begründung der Ermessensentscheidung über Verleihung der Staatsbürgerschaft hat die Beh die Persönlichkeit des Staatsbürgerschaftswerbers und sein gesamtes bisheriges Verhalten unter Berücksichtigung auch schon getilgter Vorstrafen daraufhin zu beurteilen, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.