Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
88/17/0101
Entscheidungsdatum
26.06.1992
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/02/09 90/17/0035 2
Stammrechtssatz
Eine Rechtsvoraussetzung für eine Aufhebung und damit einen Teil der hiefür tragenden Begründung stellen einen Aufhebungsgrund nicht enthaltende Ausführungen in der Begründung eines aufhebenden Vorstellungsbescheides nur dann dar, wenn erst unter Berücksichtigung dieser Ausf ein Aufhebungsgrund dargelegt erschiene, mit anderen Worten, der im Vorstellungsbescheid angeführte Aufhebungsgrund für sich allein die Aufhebung nicht zu tragen imstande wäre.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde
Ersatzbescheid
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von
Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170101.X04
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009
Dokumentnummer
JWR_1988170101_19920626X04