Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
88/08/0035
Entscheidungsdatum
31.03.1989
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/08/0036 E 20. Oktober 1988 RS 3
Stammrechtssatz
Setzte die Behörde die Strafe ohnehin im unteren Bereich des Strafrahmens an, so ist der Beschwerdevorwurf, die Behörde hätte die mit der Schließung des Geschäftes verbundene Arbeitsplatzgefährdung sowie die Sorgepflicht der Beschwerdeführerin für zwei Kinder berücksichtigen müssen, nicht berechtigt, weil nicht zu erkennen ist, zu welchem anderen Ergebnis die Behörde bei Berücksichtigung dieser Umstände hätte kommen können.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten
Erschwerende und mildernde Umstände Diverses
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080035.X01
Im RIS seit
29.11.2006
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013
Dokumentnummer
JWR_1988080035_19890331X01