Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/08/0036

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

88/08/0036

Entscheidungsdatum

20.10.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §27 Abs1;
VStG §19;

Rechtssatz

Setzte die Behörde die Strafe ohnehin im unteren Bereich des Strafrahmens an, so ist der Beschwerdevorwurf, die Behörde hätte die mit der Schließung des Geschäftes verbundene Arbeitsplatzgefährdung sowie die Sorgepflicht der Beschwerdeführerin für zwei Kinder berücksichtigen müssen, nicht berechtigt, weil nicht zu erkennen ist, zu welchem anderen Ergebnis die Behörde bei Berücksichtigung dieser Umstände hätte kommen können.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080036.X03

Im RIS seit

20.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013

Dokumentnummer

JWR_1988080036_19881020X03

Rechtssatz für 88/08/0035

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/08/0035

Entscheidungsdatum

31.03.1989

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §27 Abs1;
VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0036 E 20. Oktober 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Setzte die Behörde die Strafe ohnehin im unteren Bereich des Strafrahmens an, so ist der Beschwerdevorwurf, die Behörde hätte die mit der Schließung des Geschäftes verbundene Arbeitsplatzgefährdung sowie die Sorgepflicht der Beschwerdeführerin für zwei Kinder berücksichtigen müssen, nicht berechtigt, weil nicht zu erkennen ist, zu welchem anderen Ergebnis die Behörde bei Berücksichtigung dieser Umstände hätte kommen können.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080035.X01

Im RIS seit

29.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013

Dokumentnummer

JWR_1988080035_19890331X01