Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2415/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2415/79

Entscheidungsdatum

22.03.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Soweit dies zur Klarstellung des Sachverhaltes erforderlich ist, sind sowohl Belastungs- als auch Entlastungszeugen in gleicher Weise zu hören. Die Behörde darf nur dann einen beantragten Zeugenbeweis ablehnen, wenn der Sachverhalt so vollständig festgestellt ist, daß sie sich aufgrund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen kann und sie auch dann nicht zu einem anderen Ergebnis kommen könnte, wenn der namhaft gemachte Zeuge das bestätigen würde, was der Beschuldigte unter Beweis stellt. (Hinweis auf E vom 24.3.1980, 1335/78)

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1979002415.X03

Im RIS seit

08.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1979002415_19830322X03

Rechtssatz für 88/04/0249

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/04/0249

Entscheidungsdatum

18.04.1989

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2415/79 E 22. März 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Soweit dies zur Klarstellung des Sachverhaltes erforderlich ist, sind sowohl Belastungs- als auch Entlastungszeugen in gleicher Weise zu hören. Die Behörde darf nur dann einen beantragten Zeugenbeweis ablehnen, wenn der Sachverhalt so vollständig festgestellt ist, daß sie sich aufgrund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente machen kann und sie auch dann nicht zu einem anderen Ergebnis kommen könnte, wenn der namhaft gemachte Zeuge das bestätigen würde, was der Beschuldigte unter Beweis stellt. (Hinweis auf E vom 24.3.1980, 1335/78)

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040249.X02

Im RIS seit

18.10.2006

Dokumentnummer

JWR_1988040249_19890418X02