Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/04/0111

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

88/04/0111

Entscheidungsdatum

23.04.1991

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Ein Besch, der über Auftrag eines Dritten Eintrittskarten für Veranstaltungen erwirbt und gegen Entgelt wieder veräußert, übt damit nicht das Gewerbe Theaterkartenbüro aus, ohne in gewerberechtlicher Hinsicht hiezu befugt zu sein. Denn der Auftrag ist begrifflich ein Vertrag, durch den sich jemand gegen Entgelt oder unentgeltlich verpflichtet, Geschäfte eines anderen auf dessen Rechnung zu besorgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988040111.X04

Im RIS seit

23.04.1991

Dokumentnummer

JWR_1988040111_19910423X04