Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/17/0187

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

87/17/0187

Entscheidungsdatum

09.06.1989

Index

50/01 Gewerbeordnung
55 Wirtschaftslenkung

Rechtssatz

Aus Paragraph 192, Absatz eins und Absatz 2, GewO ergibt sich, dass durch die in der Konzession genannte Betriebsart bereits eine bestimmte Anlage, Einrichtung und Ausstattung der Betriebsräume etc determiniert sind; innerhalb dieser Betriebsart können weitere Differenzierungen hinsichtlich der genannten Kriterien gegeben sein. Unter der Voraussetzung, dass der betreffende Betrieb tatsächlich in der lt Konzession festgelegten Betriebsart geführt wird, kommt daher dieser Betriebsart bei der Beantwortung der Frage, ob die Vergleichsbetriebe gleichartig sind, entscheidende Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170187.X05

Im RIS seit

27.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2009

Dokumentnummer

JWR_1987170187_19890609X05

Rechtssatz für 91/17/0038

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

91/17/0038

Entscheidungsdatum

04.09.1992

Index

50/01 Gewerbeordnung
55 Wirtschaftslenkung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0187 E 9. Juni 1989 RS 5

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 192, Absatz eins und Absatz 2, GewO ergibt sich, dass durch die in der Konzession genannte Betriebsart bereits eine bestimmte Anlage, Einrichtung und Ausstattung der Betriebsräume etc determiniert sind; innerhalb dieser Betriebsart können weitere Differenzierungen hinsichtlich der genannten Kriterien gegeben sein. Unter der Voraussetzung, dass der betreffende Betrieb tatsächlich in der lt Konzession festgelegten Betriebsart geführt wird, kommt daher dieser Betriebsart bei der Beantwortung der Frage, ob die Vergleichsbetriebe gleichartig sind, entscheidende Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170038.X04

Im RIS seit

11.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009

Dokumentnummer

JWR_1991170038_19920904X04