Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/09/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

87/09/0009

Entscheidungsdatum

15.12.1989

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Im Rahmen der freien Beweiswürdigung wird allerdings bei der Beurteilung des inneren Wahrheitsgehaltes der von der Leistungsfeststellungsbehörde herangezogenen Beweismittel auch zu beachten sein, dass der (unmittelbare) Vorgesetzte in der Regel schon auf Grund des gegebenen Naheverhältnisses öfter als jeder andere Gelegenheit hat, den Beamten während des Beurteilungszeitraumes in den verschiedensten Situationen kennen zu lernen und er deshalb in besonderer Weise in Stand gesetzt wird, sich ein ausgewogenes Urteil über die Leistungen des Beamten zu bilden, sodass im allg seiner Beurteilung unter diesem Gesichtspunkt eine besondere Bedeutung zukommen wird, sofern der Vorgesetzte nicht - etwa wegen naher Verwandtschaft, Freundschaft oder auch Verfeindung mit dem ihm unterstellten Beamten - die gebotene Objektivität vermissen lässt (Hinweis auf E 28.9.1983, 83/09/0091) oder sein Bericht nicht hinreichend erkennen lässt, wie er zum (Gesamt)Werturteil gelangte.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090009.X05

Im RIS seit

06.04.2006

Dokumentnummer

JWR_1987090009_19891215X05