Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/04/0060

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/04/0060

Entscheidungsdatum

14.06.1988

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Behörde hat nur bei der DURCHFÜHRUNG der Überprüfung, nicht jedoch auch bei der Wahl des Zeitpunktes der Überprüfung, darauf Bedacht zu nehmen, dass jede nicht unbedingt erforderliche Störung oder Behinderung des Betriebes vermieden wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040060.X03

Im RIS seit

01.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008

Dokumentnummer

JWR_1987040060_19880614X03