Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/04/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

87/04/0022

Entscheidungsdatum

19.01.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Der Verkauf von Getränken in handelsüblich verschlossenen Gefäßen stellt eine Handelstätigkeit dar und fällt gemäß Paragraph 189, Absatz eins, Z3 und 4, und Paragraph 191, Absatz 5, GewO 1973 nicht unter den Konzessionsvorbehalt des Gastgewerbetreibenden. Der Verkauf von Getränken in handelsüblich verschlossenen Gefäßen bildet daher kein Merkmal der Ausübung des konzessionierten Gastgewerbes, sondern darf - abgesehen von der Berechtigung der entsprechenden Handelsgewerbe - lediglich im Rahmen einer derartigen Konzession erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040022.X05

Im RIS seit

19.01.1988

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2012

Dokumentnummer

JWR_1987040022_19880119X05