Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
87/03/0204
Entscheidungsdatum
17.02.1988
Index
90/01 Straßenverkehrsordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/03/0173 E 8. April 1987 RS 2
Stammrechtssatz
Eine Strafe kann dann von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden, wenn sie nach dem äußeren Ansehen zur allgemeinen Benützung (Fahrzeug bzw Fußgängerverkehr) freisteht. Darunter fällt auch ein Parkplatz.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem Verkehr
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030204.X02
Dokumentnummer
JWR_1987030204_19880217X02