Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/04/0067

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

84/04/0067

Entscheidungsdatum

26.06.1984

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den objektiven Wortlaut der Anzeige (und nicht auf die Absicht des Annoncierenden) an. Die Überschrift der Anzeigenrubrik ist nicht entscheidungswesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984040067.X04

Im RIS seit

09.07.2004

Dokumentnummer

JWR_1984040067_19840626X04

Rechtssatz für 86/04/0170

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

86/04/0170

Entscheidungsdatum

10.04.1987

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0067 E 26. Juni 1984 RS 4

Stammrechtssatz

Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den objektiven Wortlaut der Anzeige (und nicht auf die Absicht des Annoncierenden) an. Die Überschrift der Anzeigenrubrik ist nicht entscheidungswesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040170.X05

Im RIS seit

10.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018

Dokumentnummer

JWR_1986040170_19870410X05

Rechtssatz für 88/04/0128

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/04/0128

Entscheidungsdatum

22.11.1988

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0067 E 26. Juni 1984 RS 4

Stammrechtssatz

Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den objektiven Wortlaut der Anzeige (und nicht auf die Absicht des Annoncierenden) an. Die Überschrift der Anzeigenrubrik ist nicht entscheidungswesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040128.X01

Im RIS seit

13.10.2006

Dokumentnummer

JWR_1988040128_19881122X01