Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
86/04/0170
Entscheidungsdatum
10.04.1987
Index
50/01 Gewerbeordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0067 E 26. Juni 1984 RS 4
Stammrechtssatz
Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den objektiven Wortlaut der Anzeige (und nicht auf die Absicht des Annoncierenden) an. Die Überschrift der Anzeigenrubrik ist nicht entscheidungswesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040170.X05
Im RIS seit
10.04.1987
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018
Dokumentnummer
JWR_1986040170_19870410X05