Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/03/0243

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

86/03/0243

Entscheidungsdatum

01.04.1987

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es bedarf keiner Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen zur Feststellung, ob der Kraftfahrzeuglenker bei einem Unfall eine leichte Gehirnerschütterung erlitten hat, wenn die Angaben des Meldungslegers über das Verhalten des Kraftfahrzeuglenkers bei der Anhaltung, daß er stets folgerichtige Angaben gemacht habe, glaubwürdig sind und der Kraftfahrzeuglenker nicht einmal die Behauptung aufgestellt hat, irgendeine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030243.X06

Im RIS seit

01.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009

Dokumentnummer

JWR_1986030243_19870401X06