Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2013/06/0086
Entscheidungsdatum
05.11.2015
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1250/75 E 15. Dezember 1975 RS 1
(hier: ohne den letzten Satz)
Stammrechtssatz
Liegt einem Bescheid, welcher einem Kollegialorgan (hier dem Gemeinderat) zuzurechnen ist, kein entsprechender Beschluss dieses Organs zugrunde, dann ist der Bescheid so zu betrachten, als ob er von einer unzuständigen Behörde erlassen worden wäre. In einem solchen Fall fehlt es nämlich an der Ermächtigung zur Ausfertigung des Bescheides.
Schlagworte
Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen
gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren
Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren
Zurechnung von Bescheiden Intimation
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013060086.X02
Im RIS seit
01.12.2015
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2015
Dokumentnummer
JWR_2013060086_20151105X02