Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0305/78
Entscheidungsdatum
23.02.1978
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Besprechung in:
AnwBl 1979/1, Nr. 1009, S 48;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1212/76 B VS 19. Jänner 1977 VwSlg 9226 A/1977 RS 3
Stammrechtssatz
Das Versehen eines Kanzleibediensteten ist für einen Rechtsanwalt (und damit für die von ihm vertretene Partei) nur dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das ohne sein Verschulden die Einhaltung der Frist verhinderte, wenn der Rechtsanwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber den Kanzleibediensteten nachgekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000305.X01
Dokumentnummer
JWR_1978000305_19780223X01