Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/04/0052

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/04/0052

Entscheidungsdatum

26.06.1984

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Unter "Gästen" sind nicht schlechthin "betriebsfremde" Personen zu verstehen, weil damit etwa auch der Aufenthalt einer Person im Gastbetrieb (nach Eintritt der Sperrstunde), die ihn gar nicht zum Zwecke der Inanspruchnahme von Leistungen derselben aufgesucht hat, und die daher nicht als ein "Gast" iSd Paragraph 198, Absatz 2, GewO anzusehen wäre, ausgeschlossen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984040052.X01

Im RIS seit

26.06.1984

Dokumentnummer

JWR_1984040052_19840626X01