Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 83/04/0257

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

83/04/0257

Entscheidungsdatum

16.12.1983

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Unter Handel und daher auch unter dem Begriff der Handelstätigkeit wird nur die auf Warenaustausch zwischen den einzelnen Wirtschaftsgliedern, dh die auf Vermittlung zwischen Erzeugung und Verbrauch von Gütern gerichtete Tätigkeit verstanden (Hinweis E 11.12.1968, 0271/66, VwSlg 7468 A/1968). Wurde daher eine Ware nicht zu diesem Zweck erworben, so kann auch die nachfolgende Tätigkeit in Bezug auf diese Ware nicht die Subsumption unter den Begriff des "Handels" herbeiführen und auch nicht den Gegenstand eines (unbefugten) Handelsgewerbes bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983040257.X01

Im RIS seit

29.06.2004

Dokumentnummer

JWR_1983040257_19831216X01

Rechtssatz für 83/04/0308

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 11400 A/1984

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

83/04/0308

Entscheidungsdatum

10.04.1984

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0257 E 16. Dezember 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Handel und daher auch unter dem Begriff der Handelstätigkeit wird nur die auf Warenaustausch zwischen den einzelnen Wirtschaftsgliedern, dh die auf Vermittlung zwischen Erzeugung und Verbrauch von Gütern gerichtete Tätigkeit verstanden (Hinweis E 11.12.1968, 0271/66, VwSlg 7468 A/1968). Wurde daher eine Ware nicht zu diesem Zweck erworben, so kann auch die nachfolgende Tätigkeit in Bezug auf diese Ware nicht die Subsumption unter den Begriff des "Handels" herbeiführen und auch nicht den Gegenstand eines (unbefugten) Handelsgewerbes bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983040308.X02

Im RIS seit

29.06.2004

Dokumentnummer

JWR_1983040308_19840410X02

Rechtssatz für 84/04/0026

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/04/0026

Entscheidungsdatum

18.09.1984

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0257 E 16. Dezember 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Handel und daher auch unter dem Begriff der Handelstätigkeit wird nur die auf Warenaustausch zwischen den einzelnen Wirtschaftsgliedern, dh die auf Vermittlung zwischen Erzeugung und Verbrauch von Gütern gerichtete Tätigkeit verstanden (Hinweis E 11.12.1968, 0271/66, VwSlg 7468 A/1968). Wurde daher eine Ware nicht zu diesem Zweck erworben, so kann auch die nachfolgende Tätigkeit in Bezug auf diese Ware nicht die Subsumption unter den Begriff des "Handels" herbeiführen und auch nicht den Gegenstand eines (unbefugten) Handelsgewerbes bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984040026.X02

Im RIS seit

13.07.2004

Dokumentnummer

JWR_1984040026_19840918X02