Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
82/05/0162
Entscheidungsdatum
03.05.1983
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0940/67 E 19. Dezember 1967 VwSlg 7254 A/1967 RS 3
Stammrechtssatz
Die Verwaltungsvorschriften kennen eine dem § 9 JN ähnliche Vorschrift nicht. Mangels einer solchen Vorschrift ist eine Änderung der Zuständigkeitsvorschriften während des Laufes des erstinstanzlichen Verfahrens auf alle Fälle zu berücksichtigen.Die Verwaltungsvorschriften kennen eine dem Paragraph 9, JN ähnliche Vorschrift nicht. Mangels einer solchen Vorschrift ist eine Änderung der Zuständigkeitsvorschriften während des Laufes des erstinstanzlichen Verfahrens auf alle Fälle zu berücksichtigen.
Schlagworte
Änderung der Zuständigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982050162.X03
Im RIS seit
28.07.2004
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1982050162_19830503X03