Verwaltungsgerichtshof
06.06.1984
83/11/0224
GRS wie 0940/67 E 19. Dezember 1967 VwSlg 7254 A/1967 RS 3
Die Verwaltungsvorschriften kennen eine dem Paragraph 9, JN ähnliche Vorschrift nicht. Mangels einer solchen Vorschrift ist eine Änderung der Zuständigkeitsvorschriften während des Laufes des erstinstanzlichen Verfahrens auf alle Fälle zu berücksichtigen.